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IBRRS 2018, 2246; IMRRS 2018, 0814
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Freikirchliche Veranstaltungen in Teileigentum?

LG Berlin, Beschluss vom 22.05.2018 - 55 T 15/18 WEG

1. In Teileigentum können freikirchliche Veranstaltungen erlaubt sein.

2. Eine Nutzung des Teileigentums durch eine Freikirche führt auch nicht typischerweise zu unzumutbaren Beeinträchtigungen zu Lasten der übrigen Eigentümer.

3. Bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung sind die Erfolgsaussichten lediglich summarisch zu prüfen. Kommt es nicht mehr zu einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits regelmäßig gegeneinander aufzuheben.

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Dokument öffnen IMR 2018, 377