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IBRRS 2019, 0980; IMRRS 2019, 0380
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Betriebskosten nach Flächenanteilen: Erläuterung der Flächenwerte erforderlich?

LG Berlin, Urteil vom 30.10.2018 - 63 S 192/17

Sind Betriebskosten nach Flächenanteilen abzurechnen, ist zur Erstellung einer ordnungsgemäßen Abrechnung eine Erläuterung der angesetzten Flächenwerte nicht allein deswegen erforderlich, weil diese Werte für aufeinander folgende Abrechnungsjahre Unterschiede aufweisen, deren Grund für den Mieter nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Ob die angesetzten Flächenwerte zutreffen, ist vom Mieter anhand der Einsicht in den Abrechnungsunterlagen zu prüfen und gegebenenfalls einzuwenden.

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