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IBRRS 2020, 2806; IMRRS 2020, 1150
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Mieter darf Wärmecontracting-Vertrag einsehen!

LG Berlin, Urteil vom 15.07.2020 - 65 S 285/19

Der Mieter hat ein Einsichtsrecht in den Wärmecontracting-Vertrag zwischen seinem Vermieter und dem Versorger, wenn der zwischen ihm und dem Versorger geschlossene "Wärmeliefervertrag" über die Preisgestaltung schweigt.

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