Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2018, 2118; IMRRS 2018, 0755
IconAlle Sachgebiete
Was ist eine "bevorzugte Citylage"?

LG Berlin, Urteil vom 09.11.2010 - 65 S 477/09

1. Für das Vorliegen der wohnwertmindernden Merkmale der Orientierungshilfe ist der Mieter darlegungs- und beweispflichtig.

2. Ein Abstellraum liegt auch dann im Gebäude, wenn er über einen über den Hof erreichbaren Abgang im Gebäude zu erreichen ist.

3. Für das Vorliegen des wohnwerterhöhenden Merkmals "bevorzugte Citylage" ist der Vermieter darlegungspflichtig. Der Begriff kennzeichnet die Lage der Wohnung in einem zentral gelegenen Teilraum der Großstadt Berlin, der sich durch eine besondere Dichte von Einkaufsmöglichkeiten, Kultureinrichtungen und Restaurants sowie anderen Einrichtungen auszeichnet, die über eine typische Infrastruktur eines Wohngebietes auszeichnet, die über eine typische Infrastruktur eines Wohngebietes hinausgehende Bedeutung und Anziehungskraft ausüben, etwa auch für in- und ausländische Besucher und Touristen.

Dokument öffnen Volltext