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IBRRS 2018, 1419; IMRRS 2018, 0509
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Hat Untermieter Anspruch auf Versorgung mit Gas etc. nach Vertragsende?

LG Berlin, Beschluss vom 13.12.2017 - 65 T 136/17

1. Aus dem Untermietverhältnis hat der Untermieter vertragliche Ansprüche allein gegenüber dem Mieter der Wohnung.

2. Zu der Frage, ob der (Haupt-)Vermieter den Untermieter nach Ende des Vertragsverhältnisses weiterhin mit Strom, Gas etc. auf seine Kosten versorgen muss.

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