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IBRRS 2018, 2235; IMRRS 2018, 0805; IVRRS 2018, 0333
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Eigenbedarfskündigung (noch) nicht bewiesen: Aufhebung der Kosten

LG Berlin, Beschluss vom 05.07.2018 - 9 C 167/17

Erklären die Mietvertragsparteien einen nach Ausspruch einer Eigenbedarfskündigung geführten Räumungsrechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt, sind die Kosten des Rechtsstreits gemäß § 91a Abs. 1 ZPO grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn der Mieter den vom Vermieter behaupteten Eigenbedarf – mit Nichtwissen – bestritten und das Gericht noch keinen Beweis erhoben hat.*)

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Dokument öffnen IMR 2018, 396