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IBRRS 2018, 3559; IMRRS 2018, 1294
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Wann ist ein Schiedsgutachten zur angemessenen Miethöhe offenbar unrichtig?

LG Bremen, Urteil vom 16.10.2018 - 1 O 26/18

Eine offenbare Unrichtigkeit eines Schiedsgutachtens über die angemessene Miethöhe liegt vor, wenn der Sachverständige in seine Berechnung auch solche Flächen mit einbezieht, die nicht Teil des Mietvertrags sind, sondern für die lediglich gegen Gebühr die Sondernutzung beantragt werden kann.*)

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