LG Dortmund, Urteil vom 15.01.2016 - 17 S 112/15
1. Bei der Beschlussfassung über die Bestellung eines neuen Verwalters ist grundsätzlich die Einholung mehrerer Angebote durch die Wohnungseigentümer erforderlich.
2. Allerdings kann wegen Besonderheiten im Einzelfall auch die Vorlage nur eines Angebots ausreichend sein.
3. Ein Verwalterhonorar von 25 Euro monatlich bewegt sich noch im üblichen Rahmen dessen, was als angemessenes Verwalterhonorar angesehen werden kann.
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