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IBRRS 2021, 2812; IMRRS 2021, 1030
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Sachverständiger muss auf Vorschussüberschreitung hinweisen!

LG Dortmund, Beschluss vom 20.05.2021 - 9 T 112/21

Der Sachverständige hat die Pflicht mitzuteilen, wenn die Sachverständigenvergütung den angeforderten Auslagenvorschuss erheblich, das heißt mehr als 25% des Auslagenvorschusses, überschreitet (OLG Hamm, IBR 2015, 398).

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