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IBRRS 2018, 2952; IMRRS 2018, 1068
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Anforderungen an die ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung
LG Duisburg, Urteil vom 02.02.2018 - 7 S 69/17
An das Vorliegen einer ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung sind strenge Anforderungen zu stellen. Ein Nachverhandeln reicht hierzu nicht aus.