LG Frankfurt/Main, Urteil vom 25.08.2021 - 2-07 O 369/20
Hat der Vermieter wegen einer Vertragsverletzung des Mieters gekündigt, so hat er Anspruch auf Ersatz des durch die Kündigung kausal entstandenen Schadens (Blank/Börstinghaus, 6. Aufl., § 542, Rz. 112).
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