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IBRRS 2017, 4213; IMRRS 2017, 1746
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Anspruch auf Protokollberichtigung?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.10.2017 - 2-13 S 107/17

Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Protokollberichtigung besteht jedenfalls dann nicht, wenn sich durch die begehrte Änderung die Rechtsposition des Klägers nicht rechtlich erheblich verbessern würde. Dies ist bei Mitteilungen über den Verlauf der Sitzung idR nicht der Fall.*)

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