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IBRRS 2019, 0504; IMRRS 2019, 0180
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Rechnungslegung ist mehr als Jahresabrechnungen übergeben

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 01.11.2018 - 2-13 S 114/17

1. Ein Klageantrag dahingehend, dass der ehemalige Verwalter sämtliche Unterlagen herauszugeben habe, ist nicht vollstreckungsfähig und daher unzulässig. Die herauszugebenden Gegenstände sind vielmehr konkret zu bezeichnen, was ggf. ein Vorgehen im Wege der Stufenklage erforderlich macht.*)

2. Der Anspruch auf Rechnungslegung (§ 28 Abs. 4 WEG) kann i.d.R. nicht alleine mit den Jahresabrechnungen erfüllt werden, sondern geht darüber hinaus.*)

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