LG Frankfurt/Main, Urteil vom 30.11.2017 - 2-13 S 135/15
Für eine (Fortsetzungs-)feststellungsklage des Verwalters auf Ungültigkeit des Abberufungsbeschlusses fehlt es jedenfalls dann an einem Rechtsschutzinteresse, wenn der Verwaltervertrag nicht mit dem Bestellungsrechtsverhältnis verknüpft ist. Dies gilt auch, wenn auf Versammlung lediglich ein Beschluss über die Abberufung - und nicht auch über die Kündigung des Verwaltervertrags - gefasst worden ist.*)
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