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IBRRS 2021, 1742; IMRRS 2021, 0626
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Wiederbestellung des Verwalters: Vorhandene Alternativangebote müssen vorgelegt werden

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 25.02.2021 - 2-13 S 23/20

1. Liegen bei einer Verwalterwahl Alternativangebote vor, sind diese den Eigentümern rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Ob für die Wiederbestelluung des amtierenden Verwalters Angebote einzuholen waren, ist dabei ohne Relevanz.*)

2. Zu den Anforderungen an das Erfordernis von Alternativangeboten bei der Wiederbestellung des Verwalters.*)

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