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IBRRS 2018, 1151; IMRRS 2018, 0407
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Nachzahlungen von Hausgeld gehören in die Gesamtabrechnung!

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 29.01.2018 - 2-13 S 72/17

(Nach)zahlungen auf Hausgelder sind nicht in den Einzelabrechnungen der anderen Wohnungseigentümer als Einnahmen zu verteilen.*)

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