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IBRRS 2020, 2978; IMRRS 2020, 1214
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Gewerberaummiete bleibt auch während corona-bedingter Schließung geschuldet

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.10.2020 - 2-15 O 23/20

Die staatlich verordnete Schließung der Verkaufsstätte wegen COVID-19 ist weder ein Mietmangel, noch Teil der Unmöglichkeit. Solange der Mieter das Risiko trägt, mit dem Mietobjekt Gewinne erzielen zu können, führen befristete Schließungen nicht zum Wegfall der Geschäftsgrundlage.

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