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IBRRS 2021, 0905; IMRRS 2021, 0347; IVRRS 2021, 0165
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Klage auf § 650f BGB-Sicherheit ist parallel zur Werklohnklage zulässig!

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.02.2021 - 2-20 O 44/20

Eine Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f BGB ist nicht deshalb unzulässig, weil der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber in einem Parallelprozess ausstehenden Werklohn einfordert. Beide Ansprüche können angesichts unterschiedlicher Streitgegenstände – auch gesondert – verfolgt werden.

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