LG Frankfurt/Main, Urteil vom 18.02.2021 - 2-20 O 44/20
Eine Klage auf Stellung einer Bauhandwerkersicherheit gem. § 650f BGB ist nicht deshalb unzulässig, weil der Auftragnehmer gegen den Auftraggeber in einem Parallelprozess ausstehenden Werklohn einfordert. Beide Ansprüche können angesichts unterschiedlicher Streitgegenstände – auch gesondert – verfolgt werden.
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