LG Frankfurt/Main, Urteil vom 21.05.2021 - 2-7 O 154/20
1. Keine Treuhandauflage beim Kautionsverhältnis; § 551 BGB ist bei Gewerberaummiete nicht anwendbar.
2. Der Zugriff auf die Kaution ist im laufenden Urkundenprozess statthaft.
3. Die Mietkaution hat keinen Treuhandcharakter.
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