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IBRRS 2022, 0028; IMRRS 2022, 0010
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Röhrengeruchsverschluss fällt nicht unter eine Kleinreparaturklausel

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 13.08.2021 - 33 C 1333/21

Im Rahmen einer gewöhnlichen Nutzung der Mietsache unterliegt ein Röhrengeruchsverschluss am Siphon nicht der dauerhaften Einwirkung des Mieters. Insbesondere ist es ihm nicht möglich, den Verschleiß desselben durch besonders sorgsame und pflegliche Behandlung zu verringern.

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