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IBRRS 2019, 0349; IMRRS 2019, 0130; IVRRS 2019, 0049
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Gerichtsgebühren sind keine Kosten der Säumnis!

LG Freiburg, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 T 56/18

Werden Gerichtsgebühren trotz Klagerücknahme nicht nach KV 1211 Nr. 1a GKG reduziert, weil ein Versäumnisurteil vorausgegangen ist, handelt es sich hierbei nicht um durch die Säumnis veranlasste Kosten i.S.v. § 344 ZPO.*)

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