LG Freiburg, Beschluss vom 21.01.2019 - 9 T 56/18
Werden Gerichtsgebühren trotz Klagerücknahme nicht nach KV 1211 Nr. 1a GKG reduziert, weil ein Versäumnisurteil vorausgegangen ist, handelt es sich hierbei nicht um durch die Säumnis veranlasste Kosten i.S.v. § 344 ZPO.*)
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