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IBRRS 2017, 3556; IMRRS 2017, 1481
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Bezeichnungen "unfähig" und "besserwisserisch" führen zur Ablehnung!

LG Halle, Beschluss vom 24.07.2017 - 12 O 61/04

1. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger kann - ebenso wie ein Richter - wegen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen dessen unparteiische und gewissenhafte Erstattung des Gutachtens zu rechtfertigen.

2. Ein Ablehnungsgesuch ist gerechtfertigt, wenn sich der Sachverständige in seinem Gutachten abwertend über das Verhalten einer Partei und deren Prozessbevollmächtigten äußert und diese sinngemäß diskreditiert als unfähig bzw. oberflächig und besserwisserisch.

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