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IBRRS 2019, 0978; IMRRS 2019, 0378
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Mietminderung wegen Großbaustelle

LG Hamburg, Urteil vom 21.12.2018 - 316 S 71/18

1. Eine - fiktive - Mietminderung wegen Baulärms kann bei nachbarrechtlichen Gebrauchsbeeinträchtigungen einen Entschädigungsanspruch nach § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB auslösen.

2. Eine - vorübergehende - Großbaustelle eines Nachbarn an einer direkt angrenzenden Hauswand zum bewohnten Mietshaus über mehrere Monate führt zu einer Beeinträchtigung des Mietgebrauchs, der die Erheblichkeitsschwelle des § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB überschreitet, auch wenn die immissionsschutzrechtlichen Grenzwerte und baurechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

3. Baustellenlärm ist in Großstädten nicht generell hinzunehmen.

4. § 906 BGB findet im Verhältnis der Mietvertragsparteien untereinander keine Anwendung.

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