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IBRRS 2021, 1536; IMRRS 2021, 0566; IVRRS 2021, 0302
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Unklare Vertragsklauseln gehen zu Lasten des Vermieters

LG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2020 - 316 T 44/20

1. Bei einer Mietminderung bemisst sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag einer angemessenen Mietminderung.

2. Der Klausel "Zu den Schönheitsreparaturen gehören: ..., das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen ..." lässt sich nicht eindeutig entnehmen, dass auch die Fenster nur innen zu streichen sind, so dass sie unwirksam ist.

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