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IBRRS 2021, 1594; IMRRS 2021, 0578
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Pauschales Bestreiten der Nebenkostenabrechnung genügt nicht!

LG Hanau, Urteil vom 09.02.2021 - 2 S 135/19

Ein Mieter darf sich grundsätzlich nicht darauf beschränken, die Angaben des Vermieters in der Abrechnung pauschal zu bestreiten, sondern er muss so konkret vortragen, dass der Vermieter erkennen kann, aus welchen Gründen die jeweilige Position beanstandet wird, um die Abrechnung gegebenenfalls nachbessern zu können.

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Dokument öffnen IMR 2021, 1001 (nur online)