LG Köln, Urteil vom 22.12.2021 - 15 O 201/21
Nach § 313 Abs. 1 BGB kann bei einem Wegfall der Geschäftsgrundlage Vertragsanpassung verlangt werden, wobei dies eine Einzelfallbetrachtung fordert, so dass sich eine pauschale Reduzierung der Pacht alleine aufgrund der pandemie-bedingten Beschränkungen verbietet.
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