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IBRRS 2021, 1264; IMRRS 2021, 0474
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Nutzungswille muss bei Eigenbedarfskündigung konkret dargelegt werden

LG Kiel, Beschluss vom 19.08.2020 - 1 S 131/20

Für eine Eigenbedarfskündigung ist erforderlich, dass der Vermieter den Nutzungswillen hinreichend konkret darlegt, damit er nachvollzogen und als billigenswert beurteilt werden kann.

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