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IBRRS 2017, 3376; IMRRS 2017, 1401
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Vertragsschluss durch kaufmännisches Bestätigungsschreiben

LG Kleve, Urteil vom 27.04.2016 - 1 O 301/14

Sind beide Parteien Kaufleute, so kommt ein Mietvertrag zu Stande, wenn der Vermieter ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben an den Mieter schickt, in dem ein Mietvertragsabschluss wiedergegeben wird, und der Mieter dem Schreiben nicht unverzüglich widerspricht.

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