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IBRRS 2018, 3013; IMRRS 2018, 1092
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Zutritt zur Rauchmelderüberprüfung verweigert: Fristlose Kündigung!

LG Konstanz, Urteil vom 08.12.2017 - 11 S 83/17

Verweigert der Mieter dem Vermieter den Zutritt zwecks Wartung von Rauchwarnmeldern, rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung.

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