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IBRRS 2018, 2216; IMRRS 2018, 0794
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Abwehranspruch gegen Laub aus Nachbars Garten?

LG Krefeld, Urteil vom 20.04.2018 - 1 S 68/17

1. § 910 BGB erfasst nur Beeinträchtigungen, die unmittelbar von einem überhängenden Zweig ausgehen, nicht aber mittelbare Beeinträchtigungen des Nachbargrundstücks wie Laub- oder Nadelfall; diese werden von § 906 BGB erfasst.*)

2. Der Anspruch auf Beseitigung von überhängenden Zweigen gem. §§ 910, 1004 BGB ist unverjährbar, da es sich bei dem Wachsenlassen eines Zweiges um eine Dauerhandlung handelt.*)

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Dokument öffnen IMR 2018, 474