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IBRRS 2019, 0254; IMRRS 2019, 0111
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Unangekündigte Schlüsselübersendung: Wann ist die Mietsache zurückgegeben?

LG Krefeld, Beschluss vom 27.12.2018 - 2 T 27/18

Bei unangekündigter Schlüsselübersendung erhält der Vermieter mit Schlüsselzugang Besitz an der Mietsache. Die Mietsache ist aber erst dann zurückgegeben gem. § 546 Abs. 1 BGB, wenn der Vermieter hiervon Kenntnis hat; ein Kennenmüssen reicht nicht aus.*)

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