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IBRRS 2017, 2952; IMRRS 2017, 1239
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Nach Entlastung des Verwalters keine Schadensersatzansprüche mehr gegen ihn!

LG Krefeld, Urteil vom 03.05.2017 - 7 O 20/16

1. Die Entlastung stellt rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis gegenüber dem Verwalter gem. § 397 Abs. 2 BGB dar, das jegliche Schadensersatzansprüche und andere konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die die Wohnungseigentümer bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt mindestens hätten erkennen können.

2. Die Entlastung sähe sich lediglich dann erschüttert, wenn es um Folgen der Tätigkeit des Verwalters ginge, die nicht auf bloße Unzulänglichkeiten oder Fehler bzw. Irrtümer der Verwaltung zurückzuführen sind, sondern ihren Ursprung in strafbarem Verhalten haben.

3. In den Fällen der zufälligen Schadensverlagerung kann der Inhaber des verletzten Rechtsgutes auf Leistung an sich oder den Geschädigten klagen.

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Dokument öffnen IMR 2017, 410