Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2022, 1998; IMRRS 2022, 0823; IVRRS 2022, 0278
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Klage und Widerklage betreffen verschiedene Gegenstände: Addition der Streitwerte!

LG Lübeck, Beschluss vom 24.06.2022 - 7 T 214/22

§ 45 Abs. 1 S. 3 GKG findet keine Anwendung, wenn mit Klage und Widerklage lediglich Teilansprüche aus demselben Rechtsverhältnis hergeleitet werden, die sich rechtlich zwar wechselseitig ausschließen, wirtschaftlich aber nicht überschneiden, sondern unterschiedliche Vermögenspositionen (hier: Mietkautionsrückforderung und Vermieteransprüche unter Abzug der Mietkaution) betreffen.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IMR 2023, 1012 (nur online)