Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 2871; IMRRS 2020, 1166
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Unterlassungsanspruch ≠ Anweisungsrecht

LG Lüneburg, Urteil vom 04.06.2020 - 5 O 197/19

1. Wird das Eigentum beeinträchtigt, kann der Eigentümer vom Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen und, sofern weitere Beeinträchtigungen zu besorgen sind, auf Unterlassung klagen.

2. Daraus ergibt sich jedoch kein Anspruch auf die Durchführung von Arbeiten in einer bestimmten Art und Weise; hier: von Tiefbauarbeiten an Versorgungsleitungen in offener Bauweise.

3. Ein allgemein gehaltener Vortrag zu laienhafter Schadensbehebung in der Vergangenheit rechtfertigt keinen konkreten (Unterlassungs-) Anspruch.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 1049 (nur online)