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IBRRS 2019, 0720; IMRRS 2019, 0276
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WEG darf Geräte zur Heizkostenerfassung anbringen

LG München I, Beschluss vom 14.01.2019 - 1 S 15412/18 WEG

1. Bei der Befolgung der Vorschriften der HeizkostenV handelt es sich um eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung.

2. Haben sich die Wohnungseigentümer mit Mehrheit zur Anschaffung einer bestimmten Geräteart entschlossen, sind alle Wohnungseigentümer, auch die überstimmten, zur Duldung des Einbaus der Geräte verpflichtet.

3. Geräte zur Verbrauchserfassung stellen gemeinschaftliches Eigentum dar.

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