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IBRRS 2020, 1945; IMRRS 2020, 0827
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Wasserschaden günstig sanieren und Differenz zur teureren Methode als Minderwert?

LG München II, Urteil vom 28.02.2020 - 10 O 1403/19

Einen merkantiler Minderwert nach einem Gebäude-Wasserschaden kann man nicht dadurch bestimmen, dass man die billigere Methode zur Mängelbeseitigung wählt, bei der ev. ein Minderwert verbleibt, und dann die Differenz zur teureren Methode, nach der kein merkantiler Minderwert verbleiben würde, als Minderwert beziffert.

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