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IBRRS 2021, 1807; IMRRS 2021, 0659
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Paar muss Miete für Schlosshochzeit trotz corona-bedingter Absage zahlen

LG München I, Urteil vom 29.04.2021 - 29 O 8772/20

Der Umstand, dass die Nutzung von Veranstaltungsräumlichkeiten wegen der behördlichen Untersagung privater Feiern nicht wie von den Mietern beabsichtigt möglich ist, liegt nicht an der Mietsache selbst und berührt deshalb nicht die Pflicht zur Zahlung des Mietzinses.

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