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IBRRS 2017, 4224; IMRRS 2017, 1750
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Transportverbot von Fahrrädern durch Treppenhaus per Mehrheitsbeschluss zulässig

LG München I, Urteil vom 23.11.2017 - 36 S 3100/17 WEG

1. Eine mehrheitlich beschlossene Abänderung der Hausordnung dahingehend, dass ein Transport von Fahrrädern durch das Treppenhaus in die Wohnungen künftig untersagt ist, kann vom Selbstorganisationsrecht der Miteigentümer gedeckt sein.

2. Durch einen solchen Beschluss werden Fahrradbesitzer im Vergleich zu Nutzern von z. B. Kinderwägen oder Rollstühlen auch nicht in unzulässiger Weise diskriminiert. Deren Privilegierung ist vielmehr zwingende Folge der Grundsätze des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG).

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