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IBRRS 2021, 2761; IMRRS 2021, 1008; IVRRS 2021, 0428
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Verstoß gegen Vorgaben zum Dateiformat: Rechtsmittel ist zulässig!

LG Mannheim, Urteil vom 04.09.2020 - 1 S 29/20

Allein der Verstoß gegen die Vorgaben zum Dateiformat führt nicht dazu, dass die elektronisch eingereichte Berufungsbegründung (hier: im DOCX-Format) nicht zur Bearbeitung bei Gericht geeignet ist (entgegen ArbG Lübeck, NZA 2020, 970).

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