LG Potsdam, Urteil vom 09.03.2018 - 6 O 402/17
1. Ein als Kaufvertrag bezeichneter Vertrag über den Erwerb einer vom Verkäufer noch zu modernisierenden Eigentumswohnung ist ein typengemischter Vertrag. Auf die Verpflichtung zur Modernisierung ist das werkvertragliche Mängelgewährleistungsrecht anzuwenden.
2. Die falsche Angabe eines Sanierungskostenanteils kann zu einem Mangel führen. Das gilt aber nicht, wenn die Modernisierungskosten im Vertrag ausdrücklich als eine "für das Finanzamt unverbindliche Einschätzung des Verkäufers" bezeichnet werden.
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