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IBRRS 2020, 1983; IMRRS 2020, 0844; IVRRS 2020, 0349
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GbR als Vermieterin muss klagen, nicht deren Gesellschafter!

LG Regensburg, Urteil vom 07.04.2020 - 62 O 806/19

Ist Vermieterin laut Mietvertrag explizit eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so muss auch diese klagen. Deren Gesellschafter haben keine Prozessführungsbefugnis.

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