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IBRRS 2018, 3687; IMRRS 2018, 1353
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Jahresabrechnung mit Soll-Abrechnungen zulässig?

LG Rostock, Urteil vom 13.07.2018 - 1 S 82/17

1. Eine Jahresabrechnungen, die sog. Soll-Abrechnungen umfasst, genügt § 28 Abs. 3 WEG nicht, wenn sie nicht gleichzeitig eine Ist-Abrechnung einschließt.

2. Müssen die Wohnungseigentümer darüber beschließen, an wen welche Aufträge vergeben werden sollen, bedarf es zu einer Entscheidungsfindung einer ausreichenden Grundlage (etwa Leistungsverzeichnis und Alternativangebote).

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