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IBRRS 2019, 3000; IMRRS 2019, 1123
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Anforderung an korrekte Betriebsumlage

LG Saarbrücken, Urteil vom 18.01.2019 - 10 S 53/18

Die Umlage von Betriebskosten bedarf einer inhaltlich bestimmten und eindeutigen Vereinbarung. Pauschale Angaben, die sich nicht auf einen Kostenkatalog als Anlage zum Mietvertrag oder auf den Kostenkatalog der Betriebskostenvereinbarung beziehen, genügen dem Bestimmtheitserfordernis nicht.

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