LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 - 15 OH 61/19
1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist.
2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen.
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