Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 1378; IMRRS 2020, 0601
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Ortstermin in Zeiten von Corona: Sachverständiger muss für Infektionsschutz sorgen!

LG Saarbrücken, Beschluss vom 12.05.2020 - 15 OH 61/19

1. Auch in Zeiten der Corona-Pandemie sind Ortstermine zur Beweisaufnahme durch Sachverständige durchzuführen, auch wenn eine Partei nicht mit der Durchführung einverstanden ist.

2. Die Einhaltung der üblichen Infektionsschutzregeln ist durch den Sachverständigen sicherzustellen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 376