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IBRRS 2019, 2372; IMRRS 2019, 0872; IVRRS 2019, 0338
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Unsachliche Anträge sind zurückzuweisen!

LG Schweinfurt, Beschluss vom 01.03.2019 - 11 T 24/19

Unvollständige Anträge, die offensichtlich unsachlich sind, den Sachverhalt nicht berücksichtigen und zu unbestimmt sind, um den Willen des Antragstellers erkennen zu lassen, sind ohne Weiteres als rechtsmissbräuchlich zurückzuweisen.*)

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Dokument öffnen IVR 2019, 102