Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 2368; IMRRS 2019, 0868; IVRRS 2019, 0337
Mit Beitrag
IconAlle Sachgebiete
Festsetzung von Vollstreckungskosten: Titel muss nicht vorgelegt werden!

LG Stuttgart, Beschluss vom 11.07.2018 - 2 T 151/18

Die Festsetzung der Vollstreckungskosten nach § 788 Abs. 2 ZPO bedarf keiner Vorlage einer vollstreckbaren Ausfertigung.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IVR 2019, 118