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IBRRS 2020, 1703; IMRRS 2020, 0751; IVRRS 2020, 0313
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Vorprozessuale Privatgutachterkosten auch bei Laien nicht erstattungsfähig!

LG Wuppertal, Beschluss vom 15.04.2020 - 16 T 124/19

1. Die Kosten für ein vorprozessual erstattetes Privatgutachten sind nur ausnahmsweise Kosten des Rechtsstreits i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO.

2. Dies gilt auch für Privatgutachten, die im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens eingeholt werden.

3. Dienen diese lediglich der besseren Beurteilung der eigenen Erfolgsaussichten eines erwarteten gerichtlichen Verfahrens und/oder zur Minimierung anderer Risiken (hier hinsichtlich einer von der Mietwohnung angeblich ausgehenden Gesundheitsgefährdung), liegt eine solche Ausnahme nicht vor.

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Dokument öffnen IMR 2020, 350