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IBRRS 2021, 1114; IMRRS 2021, 0423
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Keine Vergütung für die Beantwortung von Rechtsfragen!

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

Wird der Sachverständige gerichtlich zu Gegebenheiten befragt, die er als nicht streitig erkennen kann, bzw. werden ihm nur Rechtsfragen angetragen, muss er die Arbeit ablehnen; äußert er sich stattdessen gutachterlich, erhält er keine Vergütung.

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Dokument öffnen IBR 2021, 328