LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 08.03.2021 - L 7 KO 7/18
Wird der Sachverständige gerichtlich zu Gegebenheiten befragt, die er als nicht streitig erkennen kann, bzw. werden ihm nur Rechtsfragen angetragen, muss er die Arbeit ablehnen; äußert er sich stattdessen gutachterlich, erhält er keine Vergütung.
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