OLG Bamberg, Beschluss vom 03.11.2021 - 5 W 67/21
1. Bei Zurückweisung des binnen des laufenden Hauptsacheverfahrens gestellten Antrags auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens ergibt sich in diesem selbständigen Beweisverfahren keine Kostenentscheidung, wenn diese Zurückweisung wegen erkannter Unzulässigkeit des Antrags auf Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens erfolgt.
2. Das Rechtsschutzbedürfnis für den binnen des Hauptsacheverfahrens gestellten Antrag auf Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens fehlt, wenn zeitlich nach dem Eingang dieses Antrags gem. § 358a ZPO ein vorterminlicher gerichtlicher Beweisbeschluss zum selben Gegenstand stattfindet.
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