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IBRRS 2019, 0564; IMRRS 2019, 0207; IVRRS 2019, 0086
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Lugano-Übereinkommen: "Vereinbarung" meint Gerichtsstandsregelung!

OLG Bamberg, Urteil vom 30.01.2019 - 8 U 159/18

1. Soweit Art. 23 LugÜ eine „Vereinbarung“ erfordert, bezieht sich dies allein auf die Gerichtsstandsregelung, nicht auf das eine Rechtsstreitigkeit auslösende Rechtsverhältnis der Parteien.*)

2. Eine Gerichtsstandsvereinbarung kann auch ohne unmittelbare Kommunikation der hieran Beteiligten zustande kommen.*)

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